Vereinbarung zwischen gemeinsamen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung („Joint Control“)

Stand: März 2023

Wesentlicher Inhalt der Vereinbarung der Verantwortlichen

Bau-ID GmbH
1050 Wien, Kliebergasse 1A

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

1050 Wien, Kliebergasse 1A

Der Gegenstand der gemeinsamen Datenverarbeitung und damit der Zweck, die Art und der Umfang der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten ergibt sich aus den §§ 34 ff Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz – BUAG, BGBl Nr 414/1972 idjgF. Hierbei handelt es sich um die Durchführung der folgenden Aufgabe(n) durch die in gemeinsamer Verantwortung Stehenden:

Aufgaben Bau-ID GmbH Aufgaben BUAK
Betrieb des Informationssystems. Bereitstellung von Daten;

Nutzung zu Kontrollzwecken.

Die Software-Lösung der Bau-ID GmbH mit dem Namen [BauID] dient der Bekämpfung von Sozialbetrug und illegaler Beschäftigung auf Baustellen. Die Softwarelösung bietet ua öffentlichen Einrichtungen wie der BUAK und dem Amt für Betrugsbekämpfung gemäß § 34c Absatz 3 Z 2 BUAG idjgF Unterstützung bei der Vollziehung der ihnen zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings und des Sozialbetrugs übertragenen gesetzlichen Aufgaben, insbesondere durch Verbesserung der Kontrollabläufe.

Bau-ID GmbH BUAK
–         Wahrung der Betroffenenrechte

–         Zentrale Anlaufstelle

–         Pflicht zur Information über die Datenverarbeitung

–         Melde- und Benachrichtigungspflichten, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation

–         Nicht aufteilbare Verpflichtungen

–         Nicht aufteilbare Verpflichtungen.

Benennung der zentralen Anlaufstelle

Bau-ID GmbH
Kliebergasse 1A, 1050 Wien
Tel.:+43 5 79 579 1141
E-Mail: office@bauid.at