Informationsblatt zur Verarbeitung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten

Stand: März 2023

Das BauID-System als IT-System wird von der Bau-ID GmbH gemäß § 34 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz – BUAG, BGBl Nr 414/1972 idjgF zur Verfügung gestellt.

Die Bau-ID GmbH ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für dieses IT-System gemäß § 34d Abs 1 BUAG:

Bau-ID GmbH
1050 Wien, Kliebergasse 1A
Tel.:+43 5 79 579 1141
E-Mail: office@bauid.at

Soweit die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (im Folgenden auch kurz „BUAK“) BUAK Daten für das BauID-System zur Verfügung stellt oder Daten aus dem System bezieht, ist die BUAK mit der BAU-ID GmbH datenschutzrechtlich gemeinsam verantwortlich:

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
1050 Wien, Kliebergasse 1A
Telefon: +43 5 79 579 – 1402
Email: l.fuchs@buak.at

Über die BUAK besteht darüber hinaus ein weiterer Austausch von Daten mit anderen öffentlichen Einrichtungen (Behörden, Ämtern und Sozialversicherungsträgern). Das Kernelement des BauID-Systems ist der Datenabgleich mit öffentlich-rechtlichen Daten per digitaler Schnittstelle, um bspw den Meldestatus bei der Sozialversicherung und das Vorhandensein erforderlicher Berechtigungen zur Arbeitserbringung tagesaktuell überprüfbar zu machen. Dadurch ermöglicht es Baustellenverantwortlichen und Kontrollbehörden, Überprüfungen schnell und einfach abzuwickeln. Der Ansatz der zentralen Ausstellung der BauID-Karten ermöglicht Effizienzeinsparungen innerhalb der Baubranche und schafft Sicherheit hinsichtlich der Identität der teilnehmenden Personen.

Sofern Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber das BauID-System nutzen wollen, schließen sie einen Vertrag mit der Bau-ID GmbH gemäß § 34 Abs 2 BUAG.

Unsere Datenschutzbeauftragte, Frau Dr. Lydia Fuchs, erreichen Sie unter:

1050 Wien, Kliebergasse 1A
Telefon: +43 5 79 579 – 1402
Email: l.fuchs@buak.at

Die Datenschutzbeauftragte der BUAK, Frau Dr. Lydia Fuchs, erreichen Sie unter:

1050 Wien, Kliebergasse 1A
Telefon: +43 5 79 579 – 1402
Email: l.fuchs@buak.at

Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese?

Arbeitnehmer

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten von Arbeitnehmern zählen insbesondere

  • Name,
  • Geschlecht,
  • Lichtbild,
  • Wohnadresse oder Zustelladresse,
  • Kontaktdaten,
  • Sozialversicherungsnummer,
  • Arbeitnehmerkennzeichen,
  • Beginn und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses,
  • den Ort bzw. die Orte der Beschäftigung,
  • die Art der Tätigkeit und die Verwendung,
  • die kollektivvertragliche Einstufung,
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweise,
  • die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit, bei Teilzeit das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit,
  • die Baustellenbezeichnung und -adresse,
  • bei entsandten und überlassenen Arbeitnehmern zusätzlich die Baustellenidentifikationsnummer, den zuständigen Sozialversicherungsträger und die Staatsangehörigkeit,
  • Bankdaten / Zahlungsmittelinformation, sowie
  • die bei der Nutzung des BauID-Systems anfallenden Protokolldaten.

Ihre personenbezogenen Daten werden

  • direkt bei Ihnen im Rahmen des Einstellungsprozesses oder während des Beschäftigungsverhältnisses,
  • mit Ihrer Zustimmung bei der BUAK, oder
  • bei öffentlichen Einrichtungen

erhoben.

Im Rahmen von internen und behördlichen Baustellenkontrollen werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften Ihre personenbezogenen Daten auch bei öffentlichen Einrichtungen (wie BUAK, Krankenversicherungsträger, Arbeitsmarktservice, Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz des Amtes für Betrugsbekämpfung) erhoben, dh aktuell abgefragt. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:

  • Daten hinsichtlich des Zeitpunktes der Anmeldung;
  • gegebenenfalls der Abmeldung des Beschäftigten;
  • Bezeichnung des Dienstgebers;
  • der Dienstgeberkontonummer;
  • bei entsandten und überlassenen Arbeitnehmern:
  • Meldung nach § 19 LSD-BG,
  • Transaktionsnummer ZKO,
  • den Ort bzw die Orte der Beschäftigung,
  • Art der Tätigkeit und Verwendung des Arbeitnehmers;
  • bei ausländischen Arbeitnehmern:
  • die im AMS für die konkrete Beschäftigung auf der Baustelle dokumentierte Genehmigung,
  • Bestätigung oder Aufenthaltsberechtigung gemäß § 3 Abs 1 AuslBG;
  • in der Arbeitnehmer- und Betriebsauskunft der BUAK enthaltene Daten
  • Status des Beschäftigungsverhältnisses,
  • Namen des Arbeitgebers,
  • Betriebskennzeichen,
  • Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses,
  • kollektivvertragliche Einstufung,
  • vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit,
  • bei Teilzeit das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit,
  • Baustellenbezeichnung und -adresse sowie
  • bei entsandten und überlassenen Arbeitnehmern zusätzlich
  • die Baustellenidentifikationsnummer,
  • den zuständigen Sozialversicherungsträger und
  • die Staatsangehörigkeit.

Arbeitgeber

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten von Arbeitgebern zählen insbesondere

  • Firmenname
  • Firmenadresse,
  • Firmenbuchnummer,
  • Dienstgeberkontonummer,
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer,
  • Kennziffer Unternehmensregister (KUR),
  • Betriebssitz,
  • Gewerbeberechtigung oder Unternehmensgegenstand;
  • Betriebskennzeichen,
  • Bankdaten / Zahlungsmittelinformation, sowie
  • die bei der Nutzung des BauID-Systems anfallenden Protokolldaten.

Back-office-Mitarbeiter der Arbeitgeber

  • Vorname
  • Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Foto des Mitarbeiters
  • die bei der Nutzung des BauID-Systems anfallenden Protokolldaten.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie aller weiteren maßgeblichen arbeits- und sozialrechtlichen Gesetze.

Die Software-Lösung der Bau-ID GmbH mit dem Namen [BauID], im Folgenden auch kurz [BauID], dient der Bekämpfung von Sozialbetrug und illegaler Beschäftigung auf Baustellen. Die Softwarelösung bietet

  • Öffentlichen Einrichtungen wie der BUAK und dem Amt für Betrugsbekämpfung gemäß § 34c Absatz 3 Z 2 BUAG idjgF Unterstützung bei der Vollziehung der ihnen zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings und des Sozialbetrugs übertragenen gesetzlichen Aufgaben, insbesondere durch Verbesserung der Kontrollabläufe.
  • Arbeitnehmern die Einsichtsmöglichkeit in die für sie gespeicherten Daten;
  • Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Ausbildungszertifikate und sonstigen Nachweise im IT-System der Bau-ID GmbH zu speichern und auf Wunsch durch Freigabe der Einsichtnahme und des Datenimports durch den Arbeitgeber nachzuweisen;
  • Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Vermeidung von Lohn und Sozialdumping beispielsweise nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG, BGBl I Nr 44/2016, Sozialbetrugsbekämpfungs-gesetz – SBBG, BGBl I Nr 113/2015, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz – AÜG, BGBl Nr 196/1988 und Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, jeweils idjgF, gegenüber öffentlichen Einrichtungen wie zB Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse und dem Amt für Betrugsbekämpfung dokumentiert nachzukommen;
  • Generalunternehmern und Beschäftigern die Möglichkeit, ihre rechtlichen Interessen im Hinblick auf deren Haftung nach dem LSD-BG, BGBl I Nr 44/2016, AÜG, BGBl Nr 196/1988 und AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, jeweils idjgF, zu sichern.

Aufbauend auf der im BauID-System von Arbeitgebern, Generalunternehmern, Beschäftiger (alle im Folgenden kurz „Arbeitgeber“), Arbeitnehmern und Baustellen gepflegten Datenbank, realisiert die Softwarelösung darüber hinaus weitere Funktionen zur Optimierung der Abläufe auf den Baustellen und die Kommunikation der beteiligten Unternehmen untereinander. Insofern stellt das System eine Plattform für arbeitnehmerbezogene Daten im Baustellenumfeld zur Verfügung. Ferner ermöglicht die Software eine systemweit einheitliche Reporting- und Listendarstellungsmöglichkeit.

Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch die BUAK und die Bau-ID GmbH ergeben sich aus der gesetzlich verankerten Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Interesse, insbesondere der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, Sozialbetrug und illegale Beschäftigung (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO).

Soweit die Bau-ID GmbH durch die Bau-ID Karte ein zusätzliches Service den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Verfügung stellt, werden die übermittelten Daten der betroffenen Personen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen der Arbeitgeber (gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO) und eines rechtlichen Interesses Dritter (Arbeitgeber darunter auch Generalunternehmer und Subunternehmer; gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) bzw zumindest teilweise auch zur Vertragserfüllung (gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) verarbeitet. Das rechtliche Interesse ergibt sich insbesondere im Rahmen der Vermeidung und Aufklärung von Sozialbetrug sowie Lohn- und Sozialdumping bzw im Unternehmen des jeweiligen Arbeitgebers zu Zwecken der Steuerung, der internen Kontrolle und sonstiger Verwaltungszwecke.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren.

Wer hat Zugriff auf Ihre Daten?

Innerhalb der Bau-ID GmbH erhalten nur die Personen und Stellen (zB Fachbereich Support,) Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.

Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil unterschiedlicher Dienstleister (zB IT-Dienstleister). Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht in der Anlage ./1 entnehmen.

Darüber hinaus haben weitere Empfänger außerhalb der Bau-ID GmbH Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten zB als Behörde und Arbeitgeber (darunter auch Generalunternehmer, Subunternehmer, Beschäftiger von überlassenen Arbeitskräften) und vertraglichen Pflichten zB als Arbeitgeber (darunter Generalunternehmer, Subunternehmer) oder zur Vermeidung von Haftungen erforderlich ist. Dies sind:

  • Behörden (zB BUAK, Amt für Betrugsbekämpfung)
  • Baustellenverantwortliche iSd § 34c BUAG
  • Arbeitgeber (darunter auch Generalunternehmer, Subunternehmer in Bezug auf Arbeitnehmer von Sub-Subunternehmern und Beschäftiger von überlassenen Arbeitskräften)
  • gegebenenfalls Bank des Arbeitgebers in Bezug auf die Bankdaten des Arbeitgebers
  • gegebenenfalls Bank des Arbeitnehmers in Bezug auf die Bankdaten des Arbeitnehmers.

Welche Einrichtungen bzw Personen, auf welche konkreten Daten Zugriff haben, können Sie der Übersicht in der Anlage ./2 entnehmen.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren nach ihrer letzten Verwendung (vgl § 34d BUAG).

Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen?

Arbeitnehmer

Im Rahmen Ihrer Beschäftigung müssen Sie ihrem Arbeitgeber diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten ist Ihr Arbeitgeber nicht in der Lage, den Arbeitsvertrag mit Ihnen durchzuführen.

Im Rahmen Ihres Vertragsverhältnisses zur Bau-ID GmbH müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Nutzungsverhältnisses und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die Bau-ID GmbH gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, den Nutzungsvertrag mit Ihnen durchzuführen.

Arbeitgeber

Im Rahmen Ihres Vertragsverhältnisses zur Bau-ID GmbH müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Nutzungsverhältnisses und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die Bau-ID GmbH gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, den Nutzungsvertrag mit Ihnen durchzuführen.

Welche Datenschutzrechte können Sie als Betroffener geltend machen?

Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Datenschutzauskünfte werden gemäß Art 12 iVm Art 15 Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 erteilt.

Anträge auf Datenschutzauskunft müssen auf elektronischem Wege gestellt werden und werden dem Empfänger ausschließlich auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Widerspruchsrecht

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bestätigung der Identität

Sofern Sie eines der genannten Rechte uns gegenüber geltend machen wollen, können wir im Zweifel zusätzliche Informationen zur Bestätigung Ihrer Identität anfordern, zB eine leserliche Kopie eines gültigen Lichtbildausweises mit Unterschrift. Dies dient dem Schutz Ihrer Rechte und Ihrer Privatsphäre.

Rechtebeanspruchung über Gebühr

Sollten Sie eines der genannten Rechte offenkundig unbegründet oder besonders häufig, wahrnehmen, so können wir ein angemessenes Bearbeitungsentgelt verlangen oder die Bearbeitung Ihres Antrages verweigern.

Wo können Sie sich beschweren?

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an die Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien zu wenden.

Wichtige Informationen zur Nutzung des BauID-Systems

Gibt es Änderungen oder wichtige Informationen zur Nutzung des BauID-Systems, zB eine Anpassung des monatlichen Grundentgeltes, Änderungen im Serviceumfang, oder temporäre Einschränkungen unserer Services (zB durch Wartungsarbeiten), so wollen wir Sie darüber rechtzeitig informieren. Dafür verarbeiten wir Ihre Stammdaten, um Sie telefonisch, per Post, SMS oder E-Mail darüber zu unterrichten.

Datenschutzrechtliche Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber sind im Hinblick auf ihre Verpflichtungen aus den Regelungen der DSGVO und anderer Vorschriften über den Datenschutz selbst verantwortlich:

Informationspflicht

Soweit der (unmittelbare) Arbeitgeber die Daten der eigenen Mitarbeiter im Bau-ID System eingibt, auf diese zugreift und diese somit verarbeitet, so handelt dieser als eigenständig datenschutz-rechtlich Verantwortlicher. Da es keine gemeinsamen Entscheidungen gibt und die Zwecke der Datenverarbeitung als unterschiedlich anzusehen sind, liegt auch keine gemeinsame Verantwortlichkeit der Bau-ID GmbH vor.

Für Arbeitgeber besteht sohin die Verpflichtung (nach Art 13 DSGVO), die eigenen Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass

  • die automationsunterstützte Ermittlung und Verarbeitung von arbeitgeber- und personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber sowie die Übermittlung dieser Daten an öffentliche Einrichtungen samt Datenverarbeitung durch die öffentlichen Einrichtungen zum Zweck der Kontrolle im Hinblick auf die Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping sowie Sozialbetrug erforderlich sind,
  • die Nutzung des BauID-Systems im rechtlichen Interesse der Arbeitgeber zu Zwecken der Vermeidung und Aufklärung von Sozialbetrug sowie Lohn- und Sozialdumping bzw im Unternehmen des jeweiligen Arbeitgebers zu Zwecken der Steuerung, der internen Kontrolle und sonstiger Verwaltungszwecke, insbesondere zur administrativen Entlastung und Professionalisierung ihrer Pflichten, ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis nachzuweisen, gelegen ist.

Arbeitgeber haben Vorsorge zu treffen, dass die erfolgte Erteilung dieser Information im Bedarfsfall auch nachgewiesen werden kann

Technische und Organisatorische Maßnahmen

Arbeitgeber (sohin auch General- und Subunternehmer) haben im Rahmen der datenschutzrechtlich zu setzenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unternehmensintern die Zugriffsberechtigungen zu beschränken. Nur jenen Arbeitnehmern, die mit den jeweils spezifischen Aufgaben der Baustellenverantwortung und Administration der Daten betraut sind, darf Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer gewährt werden.

Alle für die Arbeitgeber handelnden Personen, die auf personenbezogene Daten der Betroffenen zugreifen können, müssen auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit verpflichtet und über die sich aus der Nutzung des BauID-Systems ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Zweckbindung belehrt werden.

Verarbeitungsverzeichnis

Jeder Verantwortliche hat ein Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die seiner Zuständigkeit unterliegen.

Pflicht der Arbeitgeber gemeinsamer Bauvorhaben (zB Generalunternehmer und Subunternehmen) zum Abschluss einer Vereinbarung betreffend die gemeinsame Verantwortlichkeit

Arbeitgeber gemeinsamer Bauvorhaben (zB Generalunternehmer und Subunternehmer) haben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mit Verwaltungsstrafandrohungen im AuslBG und LSD-BG ein berechtigtes Interesse an der eingeschränkten Nutzung von Arbeitnehmerdaten eines anderen Arbeitgebers im BauID-Systems zwecks Vermeidung einer diesbezüglichen Haftung. Soweit diese das BauID-System in Hinblick auf diese Haftungen nutzen, sind sie datenschutzrechtlich als gemeinsam Verantwortliche anzusehen und haben sie den gesetzlichen Vorgaben des Art 26 DSGVO zu entsprechen. Es gilt daher insbesondere, eine Vereinbarung iSd Art 26 DSGVO zu schließen.

Anlage 1 – Liste der Dienstleister

Kartendruck

exceet Card Austria GmbH
Industriezone 3
6175 Kematen in Tirol, Tirol

Zahlungsdienstleister

PAYONE GmbH Zweigniederlassung Österreich
Am Belvedere 10
1100 Wien
Österreich

Softwareerstellung & -wartung

Tieto Austria GmbH
Hauptsitz der Gesellschaft
Handelskai 94-96, 1200 Wien, Österreich

Identitätsdienstleister

K-Businesscom AG
Altmannsdorfer Straße 89
1120 Wien

IT-Betriebsführung; IT-Support

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
Kliebergasse 1A
1050 Wien

YouTrack

JetBrains s.r.o.
Na Hřebenech II 1718/10
140 00 Prag, Tschechische Republik

E-Mail-Kommunikation

Microsoft Österreich GmbH
Ada-Christen-Gasse 4
1100 Wien

Support-Ticketing-System

Zendesk, Inc.
989 Market St.
San Francisco, CA
94103

CRM-System

Pipedrive OÜ
Mustamäe tee 3a
10615 Tallinn
Estland

Anlage 2 – Datenkategorien & deren Berechtigungen

Legende:
X = Zugriff erteilt
= Zugriff verweigert

Datenkategorien Daten Bau-ID GmbH GU BV HAVWE H HAWVÖSV B AG AN BUAK FinPol
Arbeiter:in Top Daten Bild/Foto x x x x x x X X
Zeitpunkt letzter Scan x x x x x x x
Geschlecht x x x x x x x x x
Titel x x x x x x x x
Vorname x x x x x x x
Nachname x x x x x x x x
Arbeiter:in ID x x x x x x x x
Geburtsdatum x x x x x x x x
Geburtsjahr (nicht Tag & Monat) x x x x x x x x
Firmenname x x x x x x x x
Nationalität x x x x x x x x
SV-Nummer x x x x x x
ÖGK-Anmeldung (historisch) x x x x x
ÖGK-Anmeldung (LIVE-ABFRAGE) x x hat die daten selbst eingemeldet – BMAW x x
BUAK-Anmeldung x x hat die daten selbst eingemeldet – BMAW x x x
AMS-Meldung x x hat die daten selbst eingemeldet – BMAW x x x
AMS-Arbeitgeber-Name x x hat die daten selbst eingemeldet – BMAW x x x
Verpflichtende Dokumente x x x x x x x
Arbeitgeber Herkunftsland x x x x x x x
Akz x x x x
vorläufiges BUAK Arbeiterkennzeichen x rechtliches Interesse x x x
BUAK Beginndatum x rechtliches Interesse x x x
Mitarbeiter-Nummer d. Arbeitgeber x x x x x
Arbeitnehmer Details E-Mail Adresse x x x
Mobiltelefon x x x
Sprache x x x
Wohnadresse x x x
Liefer-Adresse x x x
gesicherte Kontoverbindung x x x
Arbeitgeber-ID x x x x x
Beschäftigungs-ID x x x x x
ID x x x x x
zugewiesene Baustelle x x x x x x x
Arbeitnehmer Karte Kartennummer x x x x x
SV-Ausland SV-Nummer-Ausland x x x x x x
SV-Rechtsträger x x x x x x x
SV-Rechtsträger-Sitzstaat x x x x x x x
AMS Status x x hat die daten selbst eingemeldet – BMAW x x x
Entsendemeldung Dokument x hat die daten selbst eingemeldet – BMAW x x x
Lohnverrechnung Dokumente x x x x x x x x x
BUAK Ansprüche (?) Urlaubs- und Abfertigungsanspruch x x x x x x x
BUAK Meldung x x hat die daten selbst eingemeldet – BMAW x x x
GISA Rechtsform x x x x x x x
Standort Gewerbeberechtigung (Entstehungs-Timestamp, Gemeinde, Anschrift) x x x x x x x
Geschäftsführer (Titel, Zuname, Vorname, geboren am, Tag d. Bestellung) x x x x x x x
Gewerbewortlaut (frei/gebunden, Name) x x x x x x x
Gewerbeinhaberin (Name, Rechtsform, Firmenbuch, Anschrift, GLN) x x x x x x x
Gewerbeberechtigung (Entstehung, Anzahl, GISA, Gewerbewortlaut, Standort, Entstehung) x x x x x x x
Historische Gewerbeberechtigung x x x
Dienstleisterregister Geschäftsführer (Titel, Zuname, Vorname, geboren am, Tag d. Bestellung) x x x x x x x
Gewerbewortlaut (frei/reglementiert, Name) x x x x x x x
DL-Register Zeitraum (von/bis) x x x x x x x
GZ BMWA/BMDW x x x x x x x
Identifikation Dokumente x x x x
Einwilligungserklärung Kartenbestellung Dokumente x x x
Aufenthaltstitel Dokumente x x x x X X
Beschäftigungsnachweis Dokumente x x x x x
Lohnzettel Dokumente x x x x x x x x x
Lohnzahlungsnachweis Dokumente x x x x x x x x x
Lohnaufzeichnung Dokumente x x x x x x x x x
Arbeitsvertrag/Dienstzettel Dokumente x x x x x x x x x
Arbeitszeitaufzeichnungen Dokumente x x x x x x x x x
ZKO-Nachweis Dokumente x x x x x x
Lohneinstufung Dokumente x x x x x x
ÖGK – A1 Dokument Dokumente x x x x x x x x x
Weitere Dokumente Dokumente x x x x x
Befähigungen Dokumente x x x x x x x x x
Baustellensicherheit Dokumente x x xx x x x x x x
Prozessfelder AN durch GU f. Baustelle gesperrt; Kommentar über Sperrgrund (Raufhandel, Rauschgift) f. 1 spezifische Baustelle x x x x x x x x x
Arbeitgeber Details Basisinformation x x x x x x x x x
Logo x x x x x x x x x
Unternehmensname laut Firmenbuch x x x x x
Umsatzsteueridentifikationsnummer x x x x x
Firmenbuchnummer Österreich x x x x x
Vereinsregisternummer (ZVR-Zahl) x x x x x
Firmenbuchnummer nicht Österreich x x x x x
Firmenbuchtyp nicht Österreich x x x x x
BUAK Betriebskennzeichen x x x x x
ÖGK Dienstgebernummer x x x x x
Kennzeichen Unternehmensregister Österreich (KUR) x x x x x
GLN (Global Location Number) x x x x x x
Telefon inkl. Ländervorwahl x x x x x x x x x
E-Mail-Adresse x x x x x x
Vorname x x x x x x
Nachname x x x x x x
E-Mail-Adresse x x x x x x
Telefon inkl. Ländervorwahl x x x x x
zu Handen von x x x x x x x x
Straße x x x x x x x x
Hausnummer x x x x x x x x
Adresszusatz x x x x x x x x
PLZ x x x x x x x x
Ort x x x x x x x x
Land x x
Rechnungsadresse x x
Lieferadresse x x
Unternehmensstruktur x x
Benutzer x x
Vorname x x
Nachname x x
E-Mail-Adresse x x
Mobiltelefon inkl. Ländervorwahl x x
Sprache x x
Foto des Benutzers x x
Verknüpfung mit Kartenbesitzer (Person) x x
Lesen, erstellen, bearbeiten, löschen x x
alle Änderungen zur Person x x
alle Änderungen zu Baustellen x x
einer Baustelle zugewiesen x x x x x x x x x
Empfänger Rechtsgrundlage
Bau-ID GmbH Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Interesse Art 6 Abs 1 lit e DSGVO gemäß §§ 34ff BUAG
Generalunternehmer (GU) Dateneinsicht in Sub-Unternehmer-Kette abwärts:
Berechtigte Interessen iSd Art 6 Abs 1 litf DSGVO  aufgrund drohender Verwaltungsstrafen und Haftungen gemäß §§ 28ff iVm 26 Abs 6 AuslBG, § 14 AÜG, § 9 LSD-BG bei grenzüberschreitend überlassenen AN und Bereithaltungspflichten von Lohnunterlagen gemäß §§ 22 iVm  §  28 LSD-BG
Baustellenverantworlicher (BV) §§ 34ff  BUAG, § 8-10 LSB-BG, 28 AuslBG, § 14 AÜG, § 8-10 LSD-BG, § 28 iVm § 22 LSD-BG
Subunternehmer (Arbeitgeber) in der Sub-Unternehmer- Kette abwärts:

Haftender Auftraggeber Werkvertrag bei Entsendung (HAWVE);

Haftender Auftraggeber Werkvertrag österreichische Sozialversicherung der AN (HAWVöSV),;

Beschäftiger österreichische Sozialversicherung und  Entsendung (B)

Einsicht in der Sub-Unternehmerkette abwärts:
Berechtigte Interessen iSd Art 6 Abs 1 litf DSGVO  aufgrund drohender Verwaltungsstrafen und Haftungen gemäß – soweit jeweils anwendbar –  §§ 28ff iVm 26 Abs 6 AuslBG, § 14 AÜG, § 9 LSD-BG bei grenzüberschreitend überlassenen AN und Bereithaltungspflichten von Lohnunterlagen gemäß §§ 22 iVm  §  28 LSD-BG
Arbeitgeber (AG) Erfüllung von Vertragsverhältnissen gemäß Art 6 Abs 1 lit B DSGVO;
Erfüllung rechtlicher Pflichten gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO (zB §§ 33f, 35, 43f, 56, 58, 111 und 113 ASVG);
Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers
(i) in der Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Baustellenkontolle durch die BAUK und die Bau-ID GmbH;
(II) administrative Entlasutung und Professionalisierung der Pflichten im Rahmen eines ordnungsgemßen Arbeitsverhältnisses gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO
Arbeitnehmer (AN) Einsichtsrechte gemäß Art 12  DSGVO
Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse  (BUAK) Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Interesse gemäß  Art 6 Abs 1 lit e DSGVO aufgrund  §§ 34ff BUAG
Finanzpolizei (FP) Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Interesse gemäß Art 6 Abs 1 lit e DSGVO.