FAQ – Fragen & Antworten zur BauID
Einleitung
Wer ist die Bau-ID GmbH?
Die BauID GmbH ist eine 100%ige Tochter der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse) Österreich und somit von Einzelinteressen unabhängig. Anwendern des Systems ist somit dauerhaft eine 100%ige Marktneutralität sichergestellt.
Was ist das Hauptziel und wie werden faire Bedingungen durch die BauID Karte auf den Baustellen geschaffen?
Hauptaufgabe der BauID GmbH ist es, den Baustellenverantwortlichen und den prüfenden Behörden die notwendigen Daten tagesaktuell zur Verfügung zu stellen, wodurch die jeweiligen internen Abläufe beschleunigt und gleichzeitig die Datenqualität erhöht wird. So wurde für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ein einfaches Instrument geschaffen, um behördliche Prüfungen zu beschleunigen und für faire Verhältnisse auf Baustellen in Österreich zu sorgen.
Wer sind die Initiatoren?
Gewerkschaft Bau-Holz, Die Bundesinnungen der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe, Die Bundesinnung Bau, der Fachverband der Bauindustrie der Wirtschaftskammer Österreich.
Allgemeine Fragen
Wie rechtssicher ist das System? Welche Vorteile bringt die Nutzung des BauID-Systems im Hinblick auf die derzeit bestehenden gesetzlichen Prüfpflichten?
Es entbindet den Generalunternehmer nicht von seinen Pflichten im Bereich Lohn- und Sozialdumping, jedoch schafft es für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ein einfaches Instrument, um eine solche Prüfung zu beschleunigen und somit für faire Verhältnisse auf Baustellen in Österreich zu sorgen.
Ist das System der BauID GmbH DSGVO konform?
Die BauID GmbH unterliegt natürlich auch der DSGVO und stellt sicher, dass die diesbezüglich getroffenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen dauerhaft eingehalten werden.
Erfolgt die Teilnahme am System der BauID und die damit verbundene Ausgabe der BauID Karte auf freiwilliger Basis?
Ja, für die Teilnahme am System der Bau-ID besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
Warum muss ich als Firma einen Vertrag mit der BauID GmbH schließen?
Die Teilnahme am System der BauID GmbH erfolgt für Arbeitgeber auf freiwilliger Basis. Die angebotenen Dienste sind für den Arbeitgeber kostenpflichtig und bieten einen entsprechenden Mehrwert im Unternehmen. Hierdurch wird ein Vertragsverhältnis, einerseits mit einem klaren Leistungsversprechen, aber auch mit einer transparenten Abrechnung begründet.
Warum muss ich als Arbeitnehmer/in einen Vertrag mit der BauID GmbH schließen?
Die Teilnahme am System der BauID GmbH erfolgt für Arbeitnehmer/innen auf freiwilliger Basis. Die gesetzliche Grundlage sieht vor, dass die Arbeitnehmer/innen mit der BauID GmbH einen Vertrag abzuschließen haben, mit welchem sie sich bereit erklären, dem Bau-ID System beizutreten. In diesem Vertrag werden zudem die relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen dargelegt.
Was sind die Vorteile der BauID GmbH als Branchenlösung?
Die Datenabfrage erfolgt über digitale Schnittstellen, wodurch schnellstmögliche Rückmeldungen garantiert sind. Die Ergebnisse der Datenabfragen stehen Arbeitnehmern/innen, Arbeitgebern/innen und den Kontrollbehörden zur Zielerreichung der Sozialbetrugsvermeidung, bzw. -bekämpfung im erforderlichen Umfang zur Verfügung.
Welche Schnittstellen gibt es?
Im BauID System kommen folgende Schnittstellen zum Einsatz: BUAK (Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskassa), ÖGK (Österreichische Gesundheitskassa, GISA (Gewerbeinformationssystem Austria), UID-Nr. Prüfung, Dienstleisterregister (für ausländische Unternehmen), AMS (Arbeitsmarktservice)
Wird nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz geprüft?
Es wird das Vorliegen arbeitsmarktrechtlicher Bewilligungen über eine Schnittstelle zum zuständigen AMS abgefragt.
Wer profitiert durch die Branchenlösung der BauID GmbH?
Alle Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen, welche auf Baustellen eingesetzt werden, egal welchem Kollektivvertrag sie unterliegen. Beginnend vom Aushub bis zur Schlüsselübergabe. Sprich vom Baggerfahrer, Bauarbeiter, Spengler, Installateur bis hin zum Bodenleger.
Wie wird der Datenschutz beim Auslesen und Abfragen der Daten sichergestellt?
Die gesamte Übertragung beim Auslesen und Abfragen ist verschlüsselt und kann daher weder abgefangen noch ausgewertet werden.
Wo werden die Daten gespeichert und geschützt?
Sämtliche Daten von Personen oder Unternehmen der BauID GmbH werden ausnahmslos in den Rechenzentren der BUAK Österreich gespeichert.
Hat die BauID GmbH direkten Zugriff auf alle im System gespeicherten Daten?
Nein, ein solcher Zugriff ist nicht gegeben, außer bei expliziter Einwilligung eines Unternehmens. Diese Zugriffe müssen durch das Unternehmen freigegeben werden und gleichzeitig werden diese protokolliert.
Wieso darf die BauID GmbH Daten von öffentlich-rechtlichen Institutionen anzeigen?
Die gesetzliche Grundlage wurde im BUAG (§§ 34ff) bundesweit geregelt.
In welchen Sprachen wird das System der BauID GmbH angeboten?
Die Software wird ausschließlich in der Amtssprache Deutsch angeboten.
Warum gibt es mit der BauID GmbH nur eine Branchenlösung und keine generelle Gesamtlösung?
Ein Großprojekt mit hunderten Stakeholdern unter Berücksichtigung aller Besonderheiten der einzelnen Branchen sowie unterschiedlicher Gesetze und Bestimmungen erscheint kurz- und mittelfristig nicht realistisch. Daher haben sich die Stakeholder in der Bauwirtschaft auf eine Branchenlösung geeinigt, welche auf die Besonderheiten der Bauwirtschaft Rücksicht nimmt. Dies schließt jedoch eine generelle Gesamtlösung nicht aus. Eine mögliche zukünftige zentrale Betrugsbekämpfungsplattform könnte z.B. auf die zugeschnittenen Branchenlösungen zugreifen und sämtliche Informationen bündeln.
Funktioniert die BauID-Karte auch offline?
Nein, eine Internetverbindung (WLAN od. Mobilfunk) ist eine Basis-Vorraussetzung für Abfragen im System.
Kann eine Firma eingeladen werden, die nicht bei BauID registriert ist, und somit an einer Baustelle teilnehmen?
Nein, jede Firma deren Personal im System gescannt werden soll muss ein aufrechtes Vertragsverhältnis zur BauID haben. Die Einladung wird technisch verschickt, jedoch müsste sich das Unternehmen registrieren um danach diese Einladung anzunehmen.
Die BauID-Karte
Wie erhält man eine BauID Karte?
Nach Registrierung des/der Arbeitnehmers/in bei der BauID GmbH kann der/die Arbeitnehmer/in angelegt und nach erfolgreichem Identitätsprüfungsverfahren die BauID Karte bestellt werden. Das Bau-ID System schickt verschlüsselt im Zuge des Auftrags die für die Produktion notwendigen Daten (Foto, Name, Zustelladresse, usw.) an den Kartenhersteller. Die BauID Karte wird direkt an die im Rahmen der Bestellung angegebene Adresse zugestellt.
Welche Vorteile hat die BauID Karte für den/die Arbeitnehmer/in?
Der/die Arbeitnehmer/in kann mit der Karte in seine/ihre bei der BUAK gespeicherten Ansprüche einsehen und zudem jederzeit seinen/ihren Meldestatus überprüfen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Unterlagen des/der Arbeitnehmers/in (beispielsweise Lohnunterlagen, Qualifikationsnachweise) abzurufen.
Wer kann eine BauID Karte beantragen bzw. wer erhält diese?
Der Antrag zur Ausstellung der BauID Karte erfolgt durch den/die Arbeitnehmer/in oder durch seinen/ihren Arbeitgeber/in, wenn dieser vom Arbeitnehmer dazu bevollmächtigt wurde. Die Zustellung der Karte erfolgt immer direkt an den/die Arbeitnehmer/in.
Wer legt die Datensätze an?
Ein/e Arbeitnehmer/in kann sich unabhängig von seinem/ihrem Arbeitgeber/in im Bau-ID System registrieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der/die Arbeitgeber/in den/die Arbeitnehmer/in in dessen/deren Namen anlegt – hierfür benötigt der Arbeitgeber lediglich eine Vollmacht des/der Arbeitnehmers/in samt Zustimmung zum Vertragsabschluss mit der Bau-ID.
Wer druckt die BauID Karte?
Die Karte wird von einem externen Anbieter fälschungssicher gedruckt.
Welche Daten werden auf die BauID Karte aufgedruckt?
Es werden der Vorname, Nachname, die Bau-ID Nummer, Produktions- und Gültikeitsdatum sowie ein 3D-Barcode und die Kartennummer sichtbar sein.
Sind Daten auf der BauID Karte gespeichert?
Nein, auf dem NFC-Chip der Karte sind aus Sicherheitsgründen keinerlei personenbezogene Daten gespeichert. Lediglich eine zufallsgenerierte und eindeutige Nummer, welche erst auf den Hochsicherheitssystemen der BauID GmbH mit einem Datensatz einer natürlichen Person verbunden ist.
Wie lange dauert es, bis der/die Arbeiternehmer/in seine/ihre BauID Karte bekommt?
Bestellungen an Werktagen bis 14.00 Uhr mit abgeschlossener (und positiver) Identitätsprüfung werden am gleichen Tag gedruckt und am folgenden Werktag versendet. Der übliche Postweg innerhalb Österreichs sollte zwischen 1-3 Werktagen liegen.
Was ist die BauID Schnellkarte und welche Einschränkungen gelten für diese?
Die BauID Schnellkarte ist ein PDF, welches man sich gleich nach Beendigung des Bestellprozesses ausdrucken kann. Somit überbrückt man die Wartezeit, bis man die BauID Karte zugestellt bekommt. Die BauID Schnellkarte hat eine Gültigkeit von 72 Stunden und kann auf maximal 3 Baustellen gescannt werden. Sie verliert beim erstmaligen Scannen der BauID Karte sofort ihre Gültigkeit.
Können zusätzliche Dokumente eines/r Arbeitnehmers/in hochgeladen werden?
Ja, Dokumente können pro Bauvorhaben und Arbeitnehmer/in digital abgelegt werden (zB. A1, ZKO, Unterweisungen, usw).
Kann ich eigene Daten in das BauID System hochladen?
Ja, auch Arbeitnehmer/innen können selbständig über die App Daten zu ihrer Person, z.B. Fortbildungszertifikate, etc. hochladen.
Kann ich bestimmte Daten so hinterlegen, dass keine Behörde diese sieht?
Ja, aus datenschutzrechtlichen Gründen können bestimmte Dokumente im Bau-ID System digital hinterlegt werden, wobei ein direkter Zugriff der Kontrollbehörden auf diese Dokumente jedoch nicht möglich ist.
Braucht der/die Arbeitnehmer/in beim Arbeitgeberwechsel eine neue BauID Karte?
Da die BauID Karte personalisiert ist, dh. mit der Person des/der Arbeitnehmers/in verknüpft ist, benötigt der/die Arbeitnehmer/in beim Wechseln des/der Arbeitgebers/in keine neue BauID Karte.
Können auch zwei BauID Karten im Umlauf sein?
Nein. Es ist nicht möglich, zwei Karten für eine Person auszustellen. Im Falle des Verlustes der Karte wird bei Neubestellung der Karte die bisherige automatisch gesperrt.
Wie lange ist eine BauID Karte gültig?
5 Jahre.
Ist die BauID Karte fälschungssicher?
Ja, wie der Personalausweis, der Führerschein oder eine Bankomatkarte.
Kann ich über meine BauID Karte „getrackt“ werden?
Nein, die eingesetzte BauID Karte wird mit diversen Schutzmechanismen ausgeliefert. Unter anderem werden bei unberechtigtem Auslesen der Karte stets Zufallszahlen generiert, was einen Rückschluss oder eine Nachverfolgbarkeit unmöglich macht.
Wie ist der Umgang mit Arbeitnehmern/innen, welche noch keine österreichische SV-Nummer haben?
Sofern die Österreichische Gesundheitskasse keine Daten zu dieser Person vorliegen hat, muss diese wie im Entsendefall behandelt und gesondert freigegeben werden. Dies bedeutet, dass der jeweilige Generalunternehmer durch die digitale Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung im ÖGK-System den/die Arbeitnehmer/in auf der Baustelle vorab freigeben muss .
Was geschieht im Falle von Verlust, Diebstahl oder bei Ablauf meiner BauID Karte?
In diesem Fall muss man sich kostenpflichtig eine neue BauID Karte bestellen.
Was geschieht im Falle einer Namensänderung oder wenn die BauID Karte durch unsachgemäße Handhabung unbrauchbar geworden ist?
In diesem Fall muss man sich kostenpflichtig eine neue BauID Karte bestellen.
Kann ich meine BauID Karte auch in der künftigen E-ID App ablegen und nutzen?
Ja, eine solche Möglichkeit ist geplant und bereits mit der ID Austria abgestimmt. Diese wird je nach Verfügbarkeit der ID Austria zur Verfügung gestellt.
Können Dritte eigene Applikationen auf die BauID Karte speichern und verwenden?
Ja, die BauID Karte wird so ausgestattet, dass es für autorisierte Unternehmen möglich sein wird, die Karte auch in weiteren Fremdsystemen zu nutzen. Hierfür bedarf es jedoch einer gesonderten Vereinbarung mit der BauID GmbH, um diese Möglichkeit zu erhalten.
Kann die BauID Karte als Zutrittsmedium, z.B. für Drehkreuze, genutzt werden?
Ja, solche Anwendungsfälle sind prinzipiell für durch die BauID GmbH autorisierte Unternehmen möglich.
Können auch nicht BUAG-pflichtige Unternehmen/innen/Arbeiternehmer/innen eine BauID Karte haben?
Die BauID Karte kann auch von nicht BUAG-pflichtigen Unternehmen bzw. Arbeitnehmern/innen genutzt werden. Der Bestellprozess ist ident wie bei BUAG-pflichtigen Unternehmen/Arbeitnehmer/innen.
Können auch ausländische Unternehmen das BauID System verwenden?
Ja, auch ausländische Unternehmen können das System der BauID GmbH verwenden. Der Bestellprozess ist genau der gleiche wie bei österreichischen Unternehmen.
Bekommen auch entsendete, bzw. überlassene Arbeitnehmer/innen aus dem EU-Ausland eine BauID Karte?
Ja, grundsätzlich kann jeder/jede Arbeitnehmer/in, welcher/e auf österreichischen Baustellen eingesetzt wird, eine BauID Karte erhalten.
Wie übermitteln ausländische Unternehmen die benötigten Unterlagen?
Der/die Arbeitgeber/in kann die Daten in das BauID System hochladen und somit dort sicher verwahren und entsprechend der gesetzlich notwendigen Pflichten Auftraggebern bzw. Prüfungsbehörden digital bereitstellen.
Gibt es auch Nachteile der Bau-ID Karte?
Das System der BauID ist so aufgebaut, dass potentielle Nachteile schnell erkannt und entsprechend für alle Beteiligten fair und transparent ausgeräumt werden. Durch die sozialpartnerschaftliche Organisation zwischen Arbeitgebern/innen sowie Arbeitnehmern/innen ist die Lösung zudem auf politisch auf stabilem Untergrund aufgebaut. Die unterschiedlichen Größenstrukturen der Arbeitgeber/innen werden ganz bewusst berücksichtigt.
Kann die Karte auch in weiteren Dritt-Systemem zum Einsatz gelangen?
Die BauID setzt ab dem Regelbetrieb einen NFC-Chip des Herstellers NXP, Typ MiFare DESFire EV1 ein. Es gibt hierzu zwei Ansätze: Einerseits kann die augedruckte und im NFC-Chip hinterlegte Nummer in einem kompatiblen Fremdsystem implementiert werden. Andererseits besteht nach Freigabe durch die BauID auch die Möglichkeit eigene Applikationen auf dem DESFire-Chip zu implementieren und vor Zugrif Dritter zu schützen. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die BauID hierzu.
Wieso ist die Schnellkarte kostenpflichtig?
Die Schnellkarte stellt ein zusätzliches Service dar und ist daher auch auf Aufpreispflichtig gestaltet um in speziellen Situationen (Krankheit, Wechsel der Teams) dennoch ohne Arbeitsbehinderung agieren zu können. Gleichzeitig ist es nicht angedacht in allen Situationen stets eine Schnellkarte auszugeben, da deren geringere Sicherheitsstandards etwaige Manipulationen deutlich erleichtern und damit eines der Kernziele der BauID entsprechend untergraben wäre.
Wo lade ich die Einwilligungserklärung hoch?
Um eine Karte zu bestellen muss zuvor eine Person inkl. der benötigten Pflichtfelder angelegt werden. Sobald der Datensatz im System hinterlegt ist, wird die persönliche Einwilligungserklärung der natürlichen Person benötigt. Unter dem Tab „Dokumente“ kann diese als „Einwilligungserklärung“ hochgeladen werden.
Muss man die Einwilligungserklärung für jede Person extra hochladen, oder wird es die Möglichkeit geben, mehrere auf einmal hochzuladen? (z.B. in einer Liste)
Die Einwilligungserklärungen sind einzeln hochzuladen.
Kann die BauID-Karte auch ins Ausland versendet werden?
Ja, Sie können im Rahmen des Bestellprozesses auch eine ausländische Adresse angeben, die Versandkosten sind bereits im Kartenpreis weltweit inkludiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir außerhalb des EU/EWR-Raumes keine Garantie über die Zustellung abgeben können und etwaig auf dem fernen Postweg verlorene Karten auf eigene Kosten neu bestellt werden müssen.
Kann eine Betriebsvereinbarung definiert werden, damit wir nicht von jede/m MitarbeiterIn eine Vollmacht benötigen?
Nein, dies wurde rechtlich geprüft und ist aus Sicht der BauID sowie der Sozialpartner leider nicht möglich. Eine Vollmacht jeder natürlichen Person sollte daher separat eingefordert und im System der BauID hinterlegt werden. Eine dennoch geschlossene Betriebsvereinbarung könnte mitunter nicht gültig sein, wir können diese daher nicht empfehlen.
Wenn abgelaufene Karte gescannt wird, sieht man dann dennoch die Personendaten beim Scan?
Nein, es werden keine Daten für nicht aktive Karten angezeigt.
Identitätsüberprüfung
Wie wird die Identität der betroffenen Person sichergestellt?
Identitätsprüfungsverfahren per Auto-Ident, Video-Ident, E-ID und PRIO Post (nur an österreichische Adressen).
Was ist das Identitätsprüfungsverfahren?
Das Identitätsprüfugsverfahren stellt sicher, dass bei Ausstellung einer BauID-Karte die Identät sichergestellt ist.
Werden elektronische Identitäten (Handysignatur, E-ID) unterstützt?
Ja, eine Kooperation mit ID-Austria ist in Vorbereitung.
Werden Alternativen zur elektronischen Identitätsüberprüfung angeboten ?
Ja, über den Postweg (PRIO Post), aber nur an österreichische Adressen.
Welche Sprachen werden bei der Authentifizierung durch die Firma Kapsch gesprochen?
Es werden die Sprachen Deutsch & Englisch unterstützt. Im AutoIdent-Prozess (ohne menschliche Interaktion) sind weitere Sprachen geplant.
Ist es möglich, dass die Authentifizierung im Unternehmen vorgenommen wird?
Die Identitätsprüfung ist von jedem beliebigen Gerät mit Internetzugang und HTML5-Kompatibilität gewährleistet.
Ist es möglich, dass der Link für die Authentifizierung an eine (office)Mailadresse des Unternehmens gesendet wird (auch für mehrere AN auf selbe Adresse) ?
Im Regelbetrieb sind neben der E-Mailadresse der MitarbeiterIn weitere Verfahren geplant. Diese Umfassen auch das direkte Ausdrucken eines Schreibens oder der Download als CSV-Datei zur weiteren Bearbeitung in Fremdsystemen.
Der automatische Ident-Abgleich schlägt fehl obwohl die Person nachweislich jene ist die auch auf dem Ausweis ersichtlich ist, weshalb?
Bitte achten Sie darauf, dass neben der Identität (also den Bilddaten lt. Ausweisdokument und Person) auch das Geschlecht geprüft wird, d.h. die Angabe des Geschlechts im System der BauID wird mit jenen Daten des Ausweisdokuments abgeglichen, bitte achten Sie daher auch die korrekte Angabe im System der BauID.
Versand
Wieviel kostet der Versand der BauID Karte?
Der Versand ist weltweit kostenlos.
Technik
Wird spezielles Equipment benötigt, um die BauID Software zu benutzen?
Zur Benützung der BauID Software durch den/die Arbeitnehmer/innen oder den Baustellenverantwortlichen wird lediglich ein Smartphone mit einem iOS oder Android Betriebssystem benötigt, das nach dem heute üblichen Standard NFC-fähig ist. Smartphones, welche nicht über die benötigte NFC-Einrichtung verfügen, können alternativ auch den auf der Karte aufgedruckten QR Code lesen. Sollte auch diese Möglichkeit nicht bestehen kann die angeführte Kartennummer per Hand eingetippt werden.
Welcher NFC-Chip kommt zum Einsatz?
Die BauID GmbH setzt auf den Hersteller NXP mit dem NFC-Chip Desfire, um höchstmögliche Sicherheit für Arbeitgeber/innen sowie Arbeitnehmer/innen zu gewährleisten.
Mit welchen Smartphones kann die BauID App verwendet werden?
Die BauID unterstützt iOS sowie Android-Geräte.
Besteht die Möglichkeit eine bestimmte Scanfunktion zu deaktivieren (zB nur NFC, kein QR Code od Eingabe der KartenNr.)?
Ja, es soll eine Einstellungs-Option pro Unternehmen geben, damit die gültigen Scan-Methoden definiert werden können.
Wird die Mehrfachauthentfizierung (MFA) verpflichtend sein?
Eine Mehrfachauthentifizierung (MFA) entspricht dem aktuellen Stand der Technik und schützt ihr Konto vor unberechtigten Zugriff, insbesondere weil es in der Applikation um durchaus sensible, personenbezogene Daten geht. Daher ist diese Funktion auch standardmässig aktiv. Der jeweilige Unternehmens-Administrator kann diese Funktion für das gesamte Unternehmen jedoch auch deaktivieren.
Werden Geräte des Herstellers HUAWEI unterstützt?
Nein, da diese Geräte keinen Zugriff auf den Google Play Store haben kann die App der BauID nicht installiert werden. Die BauID bietet keine manuelle Ausrollung hierzu an.
Administratives
Wer legt im System der Bau-ID die Baustellen oder die Benutzer in meinem Unternehmen an?
Diese administrative Tätigkeit wird von einem eigenen Administrator Ihrer Firma in der Software der BauID GmbH getätigt.
Wie funktioniert die Einladung von Sub-Firmen?
Im BauID System gibt es eine Einladungsmöglichkeit für Sub-Firmen. Die Einladung erfolgt per Mail an den/die Auftragnehmer/in. Dieser/e bestätigt die Einladung und registriert sich bei der BauID GmbH. Ist im Backoffice ein Protokoll der Nutzeraktivitäten einsehbar (zB Nutzer XY hat AN XY angelegt). Die Scan-Aktivitäten werden granular im Scan-Protokoll verzeichnet und können vom Kunden eingesehen werden. Ein Zugriffsprotokoll für personenbezogene Datensätze wird von der BauID geführt und kann bei rechtlichen Fragestellungen angefordert werden.
Sind im Scanprotokoll die Dokumente der gescannten Arbeitnehmer abrufbar?
Das Scan-Protokoll beinhaltet folgende Protokoll-Einträge: Gescannte Person, Kartennummer, Arbeitgeber, Scannende Person, Scannendes Unternehmen, Entfernung des Scans zur Baustelle, Aktivität nach Scan, Grund einer Ablehnung, Anmerkung, GPS-Position der Baustelle.
Ist im Backoffice einsehbar, was gescannt wurde, dh, kann man im Backoffice den Status des AN, den dieser zum Zeitpunkt des Scannens hatte nachvollziehen ?
Die datenschutzrechtlichen Aspekte der Einsichtnahme in personenbezogene Daten werden derzeit von einem von der BauID beauftragten Gutachter näher beleuchtet. Weitere diesbezügliche Spezifiaktionen werden nach Vorliegen des Gutachtens vorgenommen.
Wieso sehe ich im Bereich Personen nur die von mir angelegten Mitarbeiter und z.b. nicht die Verwaltungsuser?
Das System der BauID unterscheidet „SystembenutzerIn/UserIn“ von „MitarbeiterInnen/KarteninhaberInnen“. Systembenutzer sind nicht kostenpflichtig und dienen der Verwaltung. KarteninhaberInnen sind kostenpflichtig und können auf Baustellen gescannt werden. Daher werden diese auch in zwei unterschiedlichen Bereichen in der Navigationsleiste angeführt (siehe „Mitarbeiter“ und „Benuter“ in der Navigationsleiste. Sie können SystembenutzerInnen & KarteninhaberInnen auch jederzeit verknüpfen.
Wie geht das System mit Tochterunternehmen um?
Töchterunternehmen müssen einen seperaten Vertrag mit der BauID abschließen und entsprechend in einem eigenen, getrennten Account arbeiten. Das jeweilige Personal ist ebenso getrennt zu erfassen wobei die Möglichkeit besteht eine/n MitarbeiterIn beiden Unternehmen zuzuordnen, sofern diese/r sowohl arbeits- undv sozialrechtlich beiden Unternehmen zuzuordnen ist. Wenn z.B. das Tochterunternehmen Leistungen für das Mutterunternehmen erbringt, muss das Tochterunternehmen zur Baustelle des Mutterunternehmen eingeladen werden (einmalig od. dauerhaft). Wenn das Mutternehmen auf eine Baustelle eines Dritten eingeladen wird, jedoch beide Unternehmen (Mutterunternehmen & Tochterunternehmen) auf der Baustelle des Dritten aktiv werden wollen, muss der Dritte entweder beide Unternehmen (Mutter- & Tochter) auf diese Baustelle einladen (einmalig od. dauerhaft) oder der das Mutterunternehmen (im Sub für den Dritten) lädt von sich aus das Tochterunternehmen (im Sub für das Mutterunternehmen bzw. im Sub-Sub für den Dritten) ein; diese Lieferantenkette ist für den Dritten im System der BauID einsichtig.
Können wir eine Emailadresse, z.B. unsere office@firmenname.at, für mehrere Benutzer-Accounts verwenden?
Nein, dies ist nicht vorgesehen sondern pro Benutzer-Account muss eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Dies entspricht dem Stand der Technik und wird auch für die hinterlegten Zugriffsprotokolle aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt.
Baustelle
Wird beim Scannen der BauID Karte in Echtzeit bei der ÖGK und BUAK abgefragt?
Ja, es werden die zum Zeitpunkt der Abfrage bei den relevanten Institutionen (ÖGK, BUAK, AMS) gespeicherten Daten tagesaktuell abgefragt.
Wie werden Arbeitnehmer/innen auf der Baustelle erfasst?
Die Erfassung eines/r Arbeitnehmers/in auf der Baustelle wird per Scan der BauID Karte vorgenommen.
Was ist der Vorteil der BauID Karte auf der Baustelle?
Die BauID App wird für die Betriebssysteme Android und IOS von der Bau-ID GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wie kann ich Personen einer Baustelle zuordnen?
Bitte öffnen Sie die Baustelle und wechseln auf den Tab „zugewiesene Benutzer“. Sie sehen nun eine Liste der dieser Baustelle bereits zugewiesenen Benutzer. Wenn Sie neue Benutzer hinzufügen wollen, entfernen Sie bitten den Hacken bei der Option „Nicht zugewiesene Benutzer anzeigen“.
Warum ist der Status ein Pflichtfeld?
Bei der Anlage einer Baustelle ist das Feld „Status“ ein Pflichtfeld, da dies dem System mitteilt, ob es sich um eine aktive Baustelle handelt. Aktive Baustellen können ganzheitlich im System der BauID verwendet werden (z.B. können Arbeiter gescannt werden). Die Status-Option „in Planung“ dient zur Vorbereitung der Baustelle. Um den Status einer Baustelle auf „Aktiv“ zu schalten muss jedenfalls Name sowie Adressdaten (alternativ GPS-Position) eingegeben werden.
Kann der Baustellenleiter/Prüfer die Dokumente der Person auf der Scan App öffnen und einsehen?
Ja, die Dokumente sind sowohl für Baustellenleiter als auch Prüfer einsehbar.
Können fremde Arbeitnehmer gescannt werden?
Auf eigenen Baustellen können dann ArbeitnehmerInnen gescannt werden, sobald das Sub-Unternehmen (der Arbeitgeber) der Baustelle zugewiesen ist. Im Falle einer Entsendung ist darüber bedarf es darüber hinaus auch noch der Freigabe der einzelnen Personen durch den Auftraggeber.
Gibt es ein Scan-Protokoll auf dem Handy?
Ja, die Personen werden je nach Unternehmen gegliedert auch in der Handy-App angezeigt. Ein vollständiges Protokoll ist in der Desktop-App der BauID ersichtlich.
Kann ein Sub-Unternehmen nur via Mail oder Code eingeladen werden?
Ja. Jedoch kann man permanente Geschäftspartner zukünftig Baustellen zuweisen, ohne jedes Mal eine neue permanente Einladung senden zu müssen.
Kann man als Prüfer mit der Kontroll-App baustellenbezogen Dokumente einsehen?
Nein, Dokumente sind ausschließlich über Personen zu sehen. Im BauID-System ist keine Stundenaufzeichnung geplant.
Kann man z.B. fünf Baustellen auswählen und dann eine Einladung für alle fünf Baustellen auf einmal senden?
Nein, dafür sind fünf separate Einladungen notwendig.
Kontrolle
Welche Kriterien werden beim Scannen der BauID Karte abgefragt (Einstufung, Wochenarbeitsstunden )?
Durch den Scan einer Karte werden die für die zu scannende Person notwendigen und jeweils verfügbaren Daten über Schnittstellen abgerufen. ÖGK: Informationen, ob die Person angemeldet ist oder nicht. BUAK: Informationen, ob die Person angemeldet ist oder nicht. Informationen über Einstufung, eine Teilzeitmeldung und Lage der Arbeitszeit. AMS: Information über den Austellungsstatus arbeitsmarktrechtlicher Bewillgungen, deren örtlicher Geltungsbereich samt Bescheid- und Ausstellungsdatum. Zentrale Koordinationsstelle des Finanzministeriums: Entsendemeldung mit Gültigkeitsdauer, örtlichem Geltungsbereich. GISA: Informationen über den Arbeitgeber der Person.
Haben die Behörden Zugriff auf die für meine Baustelle im Bau-ID System gespeicherten Daten?
Wie gewohnt kommen die Kontrollorgane auf die Baustelle, um die vorgefundenen Arbeitnehmer/innen zu scannen und zu überprüfen. Die Kontrollorgane haben eine eigene BauID Prüfungs-App.
Wann werden Daten der öffentlichen Hand an Unternehmen übermittelt?
Bei jedem Scan-Vorgang, abgestimmt auf die, im System der Bau-ID GmbH für die Person des Abfragenden, hinterlegte Berechtigungsstufe.
Wird die Finanzpolizei nach Einführung der BauID Karte Kontrollen durchführen?
Die Finanzpolizei wird auch weiterhin Kontrollen durchführen. Sofern zu prüfende Unternehmen die BauID Karte verwenden, können diese Kontrollen auch durch die Finanzpolizei mit Zuhilfenahme der BauID App für staatliche Prüfer schneller und effizienter durchgeführt werden.
Wie verbessert sich die Prüfung durch die BUAK oder die Finanzpolizei mit der BauID?
Sämtliche Abläufe werden digitalisierter durchgeführt und dadurch beschleunigt.
Haben die Behörden durch die BauID Karte mehr Möglichkeiten bei einer Prüfung als bisher?
Nein, entsprechend den gültigen gesetzlichen Vorschriften bestehen die exakt gleichen Möglichkeiten wie bei einer bisherigen Prüfung.
Welche Daten werden bei einer Prüfung den Behörden angezeigt?
Alle gesetzlich relevanten.
Kosten
Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?
Die einmaligen Ausstellungskosten betragen EUR 45 exkl. MwSt bei digitaler Legitimierung. Mit einem Aufpreis von EUR 20 exkl. MwSt kann eine Schnellkarte beantragt werden (sofortiger Ausdruck, zeitlich & örtlich beschränkt). Mit postalischer Legitimierung betragen die Gesamtkosten EUR 65 exkl. MwSt. Zusätzlich wird eine monatliche Servicegebühr von zwischen 2 und 4,50 für den Einsatz der Karte verrechnet, je nach gewähltem Preismodell
Wie erfolgt die Zahlung an die BauID GmbH?
Die Zahlung erfolgt mittels Kreditkarte, EPS-Überweisung oder SEPA-Lastschrift.
Ab wann fallen Kosten an?
Sobald eine BauID Karte bestellt wird und wenn eine BauID Karte auf einer Baustelle gescannt wird sofern das flexible Verrechnungsmodell gewählt wurde.
Wie sind die Kosten verteilt, gibt es einmalige oder laufende Kosten?
Es fallen einmalige Kosten für die Erstellung der BauID Karte an. Zusätzlich wird eine monatliche Servicegebühr von 2 bis 4,50 je gewähltem Modell für den Einsatz der Karte verrechnet.
Wer soll die einmaligen oder laufenden Kosten tragen?
Die Kosten werden vom/von der Arbeitgeber/in bzw. dem/der Arbeitnehmer/in getragen.
Warum kostet eine BauID Schnellkarte mehr?
Die BauID Schnellkarte ist ein spezielles Zusatzangebot, um zu ermöglichen, dass Arbeitnehmer/innen ohne Wartezeit unter Verwendung einer Bau-ID Karte auf Baustellen eingesetzt werden können. Dieses Zusatzangebot der Ausgabe einer Schnellkarte ist mit einem erhöhten Aufwand im System der Bau-ID verbunden.
Warum kostet die Identifikation am Postweg mehr?
Da die Identität über den Postbeamten festgestellt wird und vom Dienstleister für dieses Service höhere Kosten verrechnet werden.
Wie lädt man das Guthabenkonto auf?
Per Vorauszahlung oder Abbuchung.
InfoApp (für ArbeitnehmerInnen)
Wie installiere ich mir die BauID Info App für Arbeitnehmer/innen?
Die Apps der BauID GmbH sind im Apple App Store sowie im Google Play Market (Android) öffentlich und kostenlos verfügbar.
Wie erhalte ich mein Passwort für die BauID Info App?
BUAG-pflichtige Arbeitnehmer/innen erhalten das benötigte Passwort nach Freischaltung automatisch auf dem Postweg direkt durch die BUAK. Die BauID GmbH kennt zu keinem Zeitpunkt das persönliche Passwort von Arbeitnehmer/innen.
Support
Gibt es einen Support von der BauID GmbH?
Für intensiven Support sowie Schulungen werden optionale, kostenpflichtige Support-Pakete geschaffen werden, welche vom/von der Arbeitgeber/in bei Bedarf abgerufen werden können. Für Arbeitnehmer/innen besteht jederzeit die Möglichkeit eines kostenfreien Supports durch Mitarbeiter/innen der Bau-ID GmbH bzw. BUAK.
Schnittstellen
Welche AMS-Bewilligungsformen werden unterstützt sein?
Beschäftigungsbewilligungen nach § 4 AuslBG, Entsendebestätigungen nach § 18 Abs 12 AuslBG, „Türken-Beschäftigungsbewilligungen“ nach § 4c AuslBG, RWR Gutachten nach § 12, 12a, 12b, 12c, 20d, Anlagen A,B,C AuslBG (teilweise), ICT (unternehmensintern transferierte AusländerInnen) Gutachten nach § 18a AuslBG (teilweise), Bestätigungen nach § 3 Abs 8 AuslBG (teilweise), Anzeigebestätigungen für konzerninterne Aus- und Weiterbildung nach § 18 Abs 3 AuslBG, Anzeigebestätigungen für Joint Venture nach § 18 Abs 3 AuslBG, Anzeigebestätigungen für Ferial- und Berufspraktikanten_innen nach § 3 Abs 5 AuslBG, Befreiungsscheinen nach § 4c AuslBG.
Wenn ein Drittstaatsangehöriger seinen Aufenthaltstitel verlängert, der aber noch nicht verlängert wurde, dh das Verlängerungsverfahren noch anhängig ist, wird dies in der Scan App ersichtlich sein?
Im System der BauID werden keine Aufenthaltstitel, jedoch arbeitsmarktrechtliche Bewilligungstitel, angezeigt.
Ist bei Fremden, die einen freien Arbeitsmarktzugang haben (zB Asylberechtigte) und keine BeschBewilligung brauchen, der Aufenthalts-/Niederlassungstitel einsehbar?
Nach derzeitigem Stand wird im BauID System der Status verschiedenster arbeitsmarktrechtlicher Bewilligungen angezeigt. Bei Personengruppen mit freiem Arbeitsmarkzugang ohne arbeitsmarktrechtlicher Bewilligung (Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte) ist der jeweilige positive Aufenthalts- bzw. Niederlassungstitel (bspw. Asylbescheid) im BauID System zu hinterlegen.